Spielerschutz Tätigkeitsbericht 2021

3 SPIELERSCHUTZ 1 . das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, 2 . durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken, 3 . den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten, 4 . sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden und 5 . Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen. Der Glücksspielstaatsvertrag §1 ZIELE DES STAATSVERTRAGES SIND GLEICHRANGIG Adé Sternengreifer, HALLO MERKUR SONNE! Der Vorwurf lautete, dass der privatwirtschaftliche Betrieb von Spielbanken im Widerspruch zu einem effektiven Schutz der Spielenden steht. Doch die Realität zeigt ein anderes Bild. Die Standards, die sich beide Unternehmen in ihren jeweiligen Sozialkonzepten gesetzt haben, bleiben auf einem unverändert hohen Niveau erhalten. Darüber hinaus haben sich frühzeitig Synergieeffekte ergeben: So stellt die neue Eigentümerin für die Schulungen der Mitarbeitenden im Bereich der Spielsuchtprävention zusätzliche, umfangreiche Ressourcen zur Verfügung. Der privatwirtschaftliche Betrieb von Spielbanken auf der einen Seite, der Schutz der Spielenden auf der anderen Seite – bei MERKUR absolut kein Widerspruch, sondern wohltuender Rückenwind für einen effektiven und zukunftsfähigen Spielerschutz. Seit dem 1. September 2021 liegt das Casino-Spiel in Nordrhein-Westfalen nicht länger in öffentlich-rechtlicher Hand. Die Privatisierung der nordrhein-westfälischen Spielbanken wurde zeitweise von kontroversen politischen Diskussionen begleitet. Ein Thema stand hier besonders im Fokus: der Spielerschutz. 2 STAATSVERTRAG

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