Spielerschutz Tätigkeitsbericht 2021

39 38 SOZIALKONZEPT SOZIALKONZEPT DAS SOZIALKONZEPT IM WANDEL DER ZEIT Das Sozialkonzept ist das Herzstück des Spielerschutzes bei den MERKUR SPIELBANKEN NRW. Dort sind sämtliche Prozesse, Mittel und Maßnahmen niedergeschrieben, wie die Spielbanken in NRW den „sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorbeugen, und (…) diese behoben werden sollen“. Sobald sich gesetzliche Grundlagen oder freiwillige Maßnahmen rund um die Prävention verändern, wird das Sozialkonzept angepasst. Spätestens jedoch alle fünf Jahre, so steht es in der Spielbankverordnung NRW. Da sich der Glücksspielmarkt jedoch viel schneller verändert und auch unternehmensinterne Umstrukturierungen immer im Sozialkonzept berücksichtigt werden müssen, ist es in einem ständigen Wandel. Bereits im ersten Spielbankgesetz in NRW von 1974 sind einige Grundlagen zum Spieler- und Verbraucherschutz zu finden: „An einer Spielbank darf nicht spielen, wer noch nicht volljährig ist“ (§ 6). Immer noch ist die Zugangskontrolle für die NRW-Häuser eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der Gäste, die konsequent umgesetzt wird. Bis heute wurden die Anordnungen zum Jugend- und Spielerschutz immer weiter ausgebaut. Jede Gesetzesänderung brachte andere Vorgaben mit sich. Im Oktober 2007 wurde in der Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen erstmalig festgelegt, dass das Betreiben einer Spielbank nur erlaubt ist, wenn ein Sozialkonzept gemäß § 6 des Glücksspielstaatsvertrages vorliegt. Mit der Entstehung des ersten Sozialkonzeptes für die ehemalige WESTSPIEL Gruppe wurden die Grundstrukturen für alle weiteren Entwicklungen im Bereich Spielerschutz und Suchtprävention festgelegt. Verantwortlich für die Umsetzung war damals ein zentraler Spielerschutzbeauftragter, der von zwei Führungskräften pro Standort unterstützt wurde. Bis heute ist die Teilung der Verantwortung zwischen einem zentralen und mehreren dezentralen Mitarbeitenden in den Spielbanken für die Präventionsarbeit erhalten geblieben. Im Jahr 2014 haben die MERKUR SPIELBANKEN NRW den Spielerschutz mit einer Kooperation neu ausgerichtet. Seitdem arbeitet das Unternehmen mit dem Kompetenzzentrum Spielerschutz & Prävention der Universität Mainz zusammen. Die neue Zusammenarbeit führte zu einigen Veränderungen bei den MERKUR SPIELBANKEN NRW: Ende 2015 wurde das Kompetenzteam Spielerschutz offiziell ins Leben gerufen. Die Mitglieder dieses Teams sind im Zuge der Etablierung erstmalig teilweise von ihrer arbeitsvertraglichen Tätigkeit freigestellt gewesen und wurden umfänglich geschult, um ihren Aufgaben im Spielerschutz nachgehen zu können. Das Team bestand damals aus einem Zentralen Spielerschutzbeauftragten sowie jeweils zwei Regionalen Spielerschutzbeauftragten als Kontaktpersonen für die Gäste und Mitarbeitenden in den Standorten. Im Anschluss wurde das Sozialkonzept im Frühjahr 2016 nach aktuellem Forschungsstand und in enger Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Spielerschutz und Prävention der Universität Mainz vollumfänglich reformiert. Erstmalig basierte das Konzept nun auf fünf klar gegliederten Handlungsfeldern. Ziel der Neuauflage war es, dass sich der Jugend- und Spielerschutz als fester Bestandteil in der Unternehmenskultur etabliert. Zudem beinhaltete das neue Konzept umfangreiche Erst- und Folgeschulungsmaßnahmen für Mitarbeitende in den Spielbetrieben sowie die Spielerschutzbeauftragten selbst. Drei Jahre später rückte der Spielerschutz erneut in den Mittelpunkt: Damals entschied die Geschäftsführung, die Ressourcen für Prävention im Unternehmen aufzustocken. Seither sind in den Standorten Duisburg und Dortmund-Hohensyburg je vier und in den Standorten Aachen und Bad Oeynhausen je zwei Regio- nale Spielerschutzbeauftragte im Einsatz. Die lokalen Beauftragten sind seitdem zu 50 % von ihrer arbeitsvertraglichen Tätigkeit freigestellt. Auch diese Entscheidung zog eine Anpassung des Sozialkonzeptes nach sich. Eine weitere Zäsur für das Sozialkonzept der MERKUR SPIELBANKEN NRW war die Anpassung des Spielbankgesetzes NRW imNovember 2020: Damit wurden die Anforderungen für den Bereich Spielerschutz und Suchtprävention auf eine neue Ebene gehoben. Auch wenn die damalige Version des Sozialkonzeptes weitgehend den neuen Vorgaben aus Verordnung und Spielbankgesetz entsprach, haben die Spielerschützerinnen und -schützer eine ausführliche Überarbeitung vorgenommen. Die nächste Anpassung ließ jedoch nicht lange auf sich warten: Mit dem überarbeiteten Glücksspielstaatsvertrag im Sommer 2021, der nun den gesamten Glücksspielmarkt in Deutschland regelt, haben sich auch Änderungen in § 6 (Sozialkonzept) und § 7 (Aufklärung) ergeben. Diese erforderten eine Evaluierung der Maßnahmen in den Bereichen Spielerschutz und Glücksspielsuchtprävention bei den MERKUR SPIELBANKEN NRW und haben auch im Spielbankalltag ihre Spuren hinterlassen. Die Anpassungen über die letzten Jahre zeigen: Das Sozialkonzept ist und bleibt eine flexible, aber verlässliche Grundlage, die genau deshalb das Herzstück des Spielerschutzes bei den MERKUR SPIELBANKEN NRW bildet.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjAxNTI=